Bundeswehr impft am 1. Juni in Taucha.
Die Bundeswehr hat einem Amtshilfeantrag von Landrat Kai Emanuel stattgegeben und wird die Bekämpfung der Corona-Pandemie im Landkreis Nordsachsens bis Ende Juni 2021 mit zwei mobilen Impf-Teams unterstützen. Dabei sollen gezielt Beschäftigte in Unternehmen und Einrichtungen der kritischen Infrastruktur der freigegebenen Priorisierungsgruppe 3 geimpft werden. In diese Gruppe gehören u. a. Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Transport- und Verkehrswesen, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk oder sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
Die Stadtverwaltung Taucha übernimmt, wie zu den bisher angesetzten und durchgeführten kommunalen Impfterminen die Organisation vorab und den Ablauf am Tag selbst.
Zwei Impf-Teams mit medizinischen Personal der Bundeswehr werden vor Ort sein. So können 300 Menschen am
1. Juni in der Mehrzweckhalle, Geschwister-Scholl-Straße 4,
in Taucha geimpft werden.
Um die Impftermine gut organisieren zu können, werden die Tauchaer Unternehmen und Institutionen gebeten, sich
direkt bei Bürgermeister Tobias Meier per Mail unter tobias.meier@taucha.de
zu melden, um die Anzahl der jeweiligen Beschäftigten der Firmen zu planen. In Taucha gibt es unterschiedliche Strukturen und Anzahl der Beschäftigten in Unternehmen der Priorisierungsgruppe 3. Daher können wir, sofern gewünscht, Zeitblöcke für die jeweiligen Impfwilligen organisieren, damit die Arbeitsabläufe in den Firmen so wenig wie möglich eingeschränkt werden.
Ratsam wäre es in den kommenden Tagen eine Mail mit der Anzahl der zu Impfenden und ein/e Ansprechpartner/in an benannte Email-Adresse zu senden.
Ebenso können Privatpersonen der Priorisierungsgruppe 3 am 1. Juni auch geimpft werden. Diese wenden sich gern am 17. und 18. Mai bei der Impfhotline des Rathauses unter 034298 70200.
Tobias Meier
Bürgermeister
Anbei eine Aufstellung der Personen der Priorisierungsgruppe 3:
Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,
Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
Personen mit behandlungsfreien in Remission befindlichen Krebserkrankungen,
Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen,
Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertonie,
Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen, Apoplex oder einer anderen chronischen neurologischen Erkrankung,
Personen mit Asthma bronchiale,
Personen mit chronisch entzündlicher Darmerkrankung,
Personen mit Diabetes mellitus ohne Komplikationen,
Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30),
Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung durch die Einzelfallkommission aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden, dies betrifft Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die sich nicht in einer Einrichtung befinden und das 60. Lebensjahr vollendet haben oder an einer der unter Nummer 2 der erhöhten Priorität aufgeführten Erkrankungen leiden
Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind, die in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, Nuklearspezifischer Gefahrenabwehr, Hochwasserschutz und Vergleichbares sowie entsprechende Katastrophenschutzstäbe, in der Justiz und Rechtspflege tätig sind die in besonders relevanter Position im Ausland bei den deutschen Auslandsvertretungen, für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen tätig sind, oder die als Wahlhelfer tätig sind
Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen (Die Zugehörigkeit zur kritischen Infrastruktur wird durch eine Auflistung durch die Sächsische Staatsregierung festgelegt.).
Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren, und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut,
Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind,
Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen tätig sind, die keine allgemeinbildenden Schulen oder berufsbildenden Schulen sind,
sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
Quelle: Presseinformation des Bürgermeisters der Stadt Taucha