Update vom 30.03.2020
Die Sächsische Aufbaubank (SAB) hat heute die Möglichkeit geschaffen, den Soforthilfe-Zuschuss Bund online oder per Formular zu beantragen. Für die Tauchaer Unternehmer hat die Stadtverwaltung Taucha die Informationen zur Förderung online zusammengefasst:
Info der Stadtverwaltung vom 29.03.2020
Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer der Stadt Taucha und der Region!
Ab Montag, den 30.3.2020, ab 8 Uhr, gelten besondere Unterstützungsmaßnahmen für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe, die durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind.
Die Soforthilfen des Bundes werden über die Sächsische Aufbaubank (SAB) beantragt. Dabei geht es nicht um Kredite, sondern um Direktbeihilfen. Das Verfahren soll relativ einfach sein. Es geht um Plausibilität.
Für eventuell damit im Zusammenhang stehende Unklarheiten stehen in der Stadtverwaltung Taucha Norman Bachmann per Mail: norman.bachmann@taucha.de oder telefonisch 034298 70116 sowie ich unter 034298 70168 und tobias.meier@taucha.de gern zur Verfügung.
Den Unternehmen soll schnell und unbürokratisch geholfen werden. Zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten sie eine Einmalzahlung für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von
bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente)
bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente).
Damit sollen insbesondere die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller gesichert und akute Liquiditätsengpässe wegen laufender Betriebskosten überbrückt werden, zum Beispiel Mieten und Pachten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten. Die Einmalzahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden.
Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.