Seit 20.04.2020 gibt es gemäß der aktuellen Sächsische Corona-Schutz-Verordnung Lockerungen für den Einzelhandel.
Für einige Unternehmer kommt dabei die Frage auf: Darf ich mein Geschäft nun öffnen oder darf ich es nicht? Die Stadtverwaltung Taucha hat eine Matrix erstellt, an der man anhand von sechs Fragen Aufschluss erhält, ob das Geschäft wieder geöffnet werden kann.
Im Teil A sind die Einrichtungen aufgeführt, die auf keinen Fall öffnen dürfen, im Teil B, die, für die Lockerungen gelten.
Im Teil C kann anhand von Kriterien nachvollzogen werden, welchen Status das Unternehmen hat.
Bei Fragen und Unklarheiten können Sie den zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Norman Bachmann, per E-Mail unter norman.bachmann@taucha.de erreichen.
Hier gibt es die Hilfsmatrix zu Geschäftsöffnungen