In der gültigen Fassung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) Vom 26. Januar 2021 ist im § 2b in den Ausgangsbeschränkungen ein Radius von 15 km vorgeschrieben.
Im Internet kann der 15-Kilometer-Radius – für Ihre Heimatadresse, für Ihren Arbeitsplatz, für den Wohnbereich der Großeltern oder für den Nachbarn individuell schnell berechnet und angezeigt werden.
Damit lassen sich die aktuellen Beschränkungen bei Sport und Bewegung im Freien sowie für Einkäufe sicher einhalten.
Hier finden Sie auch eine ausführliche Bedienungsanzeige als PDF-Datei.
Hier die aktuelle Fassung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) vom 26. Januar 2021.
(In der Grafik eine Beispielanzeige in Taucha ab Bereich Wohngebiet Bogumils Garten)