Stand 01.12.20
Die Tauchaer Stadtbibliothek ist auf Grund der aktuellen Corona-Lage im Landkreis Nordsachsen ab sofort bis voraussichtlich 31.Januar 2021 geschlossen, teilt die Stadtverwaltung mit.
Die Abgabefristen für alle bisher entliehenen Medien werden aber bis 31.Januar 2021 automatisch verlängert.
Alt !!
Die Stadtbibliothek bleibt auch weiterhin zur Medienausleihe geöffnet”, teilte die Stadtverwaltung Taucha mit. Möglich sei dies durch die neue Corona-Schutz-Verordnung, die unter § 4 – Schließen von Einrichtungen und Angeboten, die Bibliotheken unter Punkt 12 aufführt, aber die Ausnahme der Medienausleihe gestattet.
Schutz- und Hygienekonzept der Stadtverwaltung Taucha für die Stadtbibliothek
Zum Schutz unserer Bürger/innen und Beschäftigten vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19-Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln der jeweils aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung einzuhalten:Die Besucher/innen werden mittels Hinweisen am Bibliothekseingang sowie in den gemeindlichen Publikationsmedien über die geltenden Sicherheitsbestimmungen informiert. Dazu zählen insbesondere:
1. Die Besucher/innen werden mittels Hinweisen am Bibliothekseingang sowie in den gemeindlichen Publikationsmedien über die geltenden Sicherheitsbestimmungen informiert. Dazu zählen insbesondere:
- Allen Personen, die sich nicht an die nachfolgenden Regeln halten, sowie Personen mit Atemwegssymptomen, (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung oder Fieber) ist im Rahmen des Hausrechts der Zugang zur Bibliothek verwehrt.
- Besucher der Bibliothek sind verpflichtet, für den gesamten Aufenthalt im Haus einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Nach dem Betreten der Bibliothek sollen sich die Besucher/innen die Hände an dem dafür vorgesehenen Desinfektionsmittelspender gründlich desinfizieren.
- Weiterhin sind die geltende Abstandsregelung von 1,5 Metern zwischen zwei Personen sowie die Husten- und Niesetikette einzuhalten, auf Händeschütteln ist zu verzichten.
- Die Bibliothek ist nur mit einem Korb pro Person zu betreten. Sollten keine Körbe im Eingangsbereich verfügbar sein, dann bitten wir um Geduld. Die Desinfektion der Körbe wird gewährleistet.
- Das Betreten der Bibliothek ist maximal zwei Personen eines Hausstandes erlaubt, längerer Aufenthalt ist zu vermeiden (nur Rückgabe und Ausleihe von Medien). Alle Medien werden nach der Rückgabe gereinigt und bleiben 24 Stunden im Backoffice.
2. Die Toilette der Stadtbibliothek verfügt über Seifen- und Desinfektionsmittelspender, sodass eine umfängliche Handhygiene gewährleistet werden kann.
3. Die Arbeitsplätze der Angestellten der Bibliothek sind mit Plexiglasscheiben versehen, um eine Ansteckung zu vermeiden.
4. Beim Verlassen der Arbeitsplätze ist auch von den Angestellten der Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
5. Um eine mögliche Infektionskette nachweisen zu können, sind Besucher/innen verpflichtet, ihre Kontaktdaten beim jeweiligen Bibliotheksmitarbeiter zu hinterlassen.
6. Die Mitarbeiter/innen sind zum regelmäßigen Lüften der Räumlichkeiten angehalten, um die Raumluft stetig zu erneuern und so die Anzahl möglicher Krankheitserreger zu reduzieren.
7. Im Falle eines Unfalls/ Verletzung müssen Ersthelfer/innen und Verletzte einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
8. Die Einhaltung des Hygienekonzeptes ist durch den Leiter der Stadtbibliothek bzw. seinem Stellvertreter zu kontrollieren.
9. Die regelmäßige, gründliche Reinigung der Bibliothek ist sichergestellt.
Diese Maßnahmen gelten ab 02.11.2020 auf unbestimmte Dauer.
Unser Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz:
Bürgermeister Tobias Meier – Tel. / E-Mail: 034298 70 168 / tobias.meier@taucha.de
Archiv-Foto: Reinhard Rädler